Babyglück & Stillzeit
Elternzeit und Elterngeld – Leistungen für junge Familien
Mit den Leistungen Elternzeit und Elterngeld stärkt der Staat berufstätigen Eltern den Rücken. Lies hier, welche Vorteile die Leistungen haben, wie du sie für dich nutzt und wo du sie beantragst.
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Was ist Elternzeit?
Elternzeit ermöglicht es Eltern, ihr Arbeitsverhältnis bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes ruhen zu lassen. Dabei wird der Arbeitgeber von der Vergütungspflicht freigestellt, während die Eltern innerhalb dieses Zeitraums von der Arbeitspflicht befreit sind und Kündigungsschutz genießen. Nach Beendigung der Auszeit nimmst du dein Beschäftigungsverhältnis zu den im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen wieder auf.
Elternzeit ermöglicht es Eltern, ihr Arbeitsverhältnis bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes ruhen zu lassen.
Zu den berufstätigen Eltern gehören beispielsweise
- in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer
- Teilzeitarbeiter
- Arbeiter in einem befristeten Arbeitsverhältnis
- Auszubildende
- Heimarbeiter
Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Elternzeit steht dir zu, wenn du und/oder dein Partner nach der Geburt des Kindes mit deiner Erwerbstätigkeit pausieren möchtest, um dich der Betreuung und Erziehung des Kindes zu widmen. Diese gesetzliche Regelung schließt auch die Kinder des Ehegatten oder Lebenspartners mit ein. Außerdem kannst du diese Leistung auch für Kinder in Vollzeitpflege beantragen (§ 33 Sozialgesetzbuch Achtes Buch – SGB VIII).
Grundsätzlich hast du einen Anspruch auf diese Leistung, wenn
- du mit dem zu betreuenden Kind in einem Haushalt lebst
- du deinen Anspruch beim Arbeitgeber innerhalb der gesetzten Fristen geltend gemacht hast
- das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Wichtig: Bist du oder dein Lebenspartner noch minderjährig oder befindest dich noch in der Ausbildung, können auch die Großeltern des Kindes eine Freistellung beantragen.
Grundsätzlich hast du einen Anspruch auf diese Leistung, wenn
Elterngeld ist eine einkommensabhängige Maßnahme, um junge Familien während der Elternzeit finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme entlastet das Budget nach dem Wegfall deines Einkommens und macht es dir leichter, dich entspannt um dein Baby zu kümmern. Du hast Anspruch auf diese Leistung, wenn du
- dein Kind nach der Geburt selbst betreust und es in deinem Haushalt lebt
- einen Wohnsitz in Deutschland hast
- während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Monat arbeitest
Grundsätzlich steht das Elterngeld allen jungen Familien zu. Ausnahme: Hast du und dein Lebenspartner im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes zusammen mehr als 500.000 Euro zu versteuerndes Einkommen (bei Alleinerziehenden mehr als 250.000 Euro) erwirtschaftet, entfällt der Anspruch auf das Elterngeld.
Das Elterngeld erhältst du allein mindestens für zwei und maximal für zwölf Monate. Bleibt dein Partner im Rahmen der Partnermonate ebenfalls zu Hause, verlängert sich dein Anspruch auf insgesamt 14 Monate.
Elterngeld beantragen
Wie die Elternzeit kannst du auch das Elterngeld an die Großeltern des Kindes übertragen, wenn diese die Betreuung des Kindes übernehmen.
Elterngeld beantragst du schriftlich bei der zugehörigen Elterngeldstelle deines Wohnortes. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach deinem Nettoeinkommen vor der Geburt. Als Angestellte benötigst du für den Antrag daher die Lohn- oder Gehaltsbescheinigungen der letzten zwölf Monate.
Wenn du selbstständig bist, genügt in der Regel der Steuerbescheid des betreffenden Kalenderjahres. Bei Wehr- oder Zivildienst leistenden Vätern wird (so vorhanden) das Einkommen vor dem Dienst zur Berechnung herangezogen.
Mütter, die vor der Geburt nicht berufstätig waren, erhalten ein Mindestelterngeld von 300 Euro / Monat.
Wichtig: Wie die Elternzeit kannst du auch das Elterngeld an die Großeltern des Kindes übertragen, wenn diese die Betreuung des Kindes übernehmen. Nähere Auskünfte dazu erteilt dir deine Elterngeldstelle.
Elternzeit beantragen
Die Anmeldung für deine berufliche Freistellung muss deinem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Antritt der Elternzeit vorliegen. Hast du diesen Termin versäumt, verschiebt sich der Beginn der Auszeit entsprechend nach hinten. Durch die sieben Wochen Vorlauf kann sich das Unternehmen rechtzeitig um Ersatzkräfte bemühen und die Organisation der Arbeitsabläufe besser planen.
Damit die Anmeldung gültig ist, musst du deine Freistellung schriftlich beantragen und das Dokument unterschreiben. Eine formlose E-Mail an den Arbeitgeber reicht nicht aus.
Wichtig: Wenn du in deinem Elternzeit-Antrag nur Betreuungszeiten für das erste Lebensjahr deines Kindes festlegst, wird automatisch der Rückschluss gezogen, dass du auf weitere Betreuungszeiten im zweiten Lebensjahr und/oder darüber hinaus verzichtest. Im Nachhinein weitere Elternzeit zu beantragen, ist in der Regel kompliziert und nur mit der Zustimmung deines Arbeitgebers möglich.
Elternzeit für Väter
Bei nicht leiblichen Kindern hat der Lebenspartner so lange Anspruch darauf, bis der leibliche Vater seinerseits Ansprüche anmeldet. Die Elternzeit für Väter kann wahlweise direkt nach der Geburt beginnen oder zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden. Es gelten dieselben Fristen wie bei der Mutter. Beide müssen – so ist es seit 2009 geregelt – ihr Beschäftigungsverhältnis für mindestens zwei Monate ruhen lassen.
Das Familienministerium begründet diese Entscheidung damit, dass ein Monat allein für die Betreuungsaufgaben und Arbeitsteilung in der Familie nicht ausreiche. Die beiden Monate müssen jedoch nicht zusammenhängend genommen werden. Du kannst die Frist auf zweimal einen Monat aufteilen.
Neuregelungen ab Juli 2015
Bei Geburten ab dem 1. Juli 2015 gelten andere Regelungen für den flexiblen Teil der Elternzeit. Von diesem Stichtag an kannst du 24 anstatt der üblichen zwölf Monate auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr übertragen. Die Zustimmung deines Arbeitgebers benötigst du dazu nun nicht mehr.
Außerdem kannst du dein Arbeitsverhältnis nun für drei Zeitabschnitte anstatt der bisherigen Zwei stilllegen.
Wichtig: Fällt der dritte Zeitraum zwischen den 3. und 8. Geburtstag des Kindes, kann der Arbeitgeber die Genehmigung aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern.
Arbeiten in der Babypause
Du darfst während deiner Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden im Monat arbeiten.
Wichtig: Nach deiner Rückkehr an deinen Arbeitsplatz gelten wieder die früheren Arbeitszeiten aus deinem Arbeitsvertrag. Eine Schlechterstellung, wie zum Beispiel das Beibehalten der Teilzeitregelung über die Elternzeit hinaus, ist nicht zulässig.
Für Kinder, die ab dem 01.07.2015 geboren werden, kannst du zudem das neue ElterngeldPlus beantragen.
Es richtet sich speziell an Eltern, die nach der Geburt Teilzeit arbeiten. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Die Laufzeit des Elterngeldes verdoppelt sich demnach durch diese Leistung. Das hilft Eltern dabei, Familie und Beruf miteinander zu kombinieren und über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus selbst für Betreuung und Erziehung des Nachwuchses zu sorgen.
- keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen
- der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter besitzt
- du dein Arbeitsverhältnis mindestens zwei Monate lang auf einen Arbeitsumfang von 15 bis 30 Wochenstunden verringerst
- du länger als sechs Monate im Betrieb tätig bist
- du deinem Arbeitgeber die Wünsche für ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis spätestens sieben Wochen vor Beginn mitgeteilt hast